26.09.2024

Vermeidung des Immobilienverlustes
Finanzielle Probleme und eine damit verbundene Unmöglichkeit der Ratenbedienung bestehender Kredite führt auf Seiten der Banken recht zügig zur Umsetzung erster Maßnahmen. Wichtig hierbei ist es, umgehend zu handeln und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Es gilt, je früher agiert wird, desto bessere Ergebnisse können in der Regel erzielt werden. Ein frühzeitiges Agieren und die sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema kann dazu beitragen, dass eine Kreditkündigung oder die Anberaumung einer Zwangsversteigerung verhindert werden kann.
Oftmals ist hierbei das Hinzuziehen von Kooperationspartnern notwendig, denn Banken sind aufgrund ihrer Prozessgebundenheit vielfach die Hände gebunden.
Die Immobilienrettung als ein Vehikel
Als ehemaliger Bankberater kennen wir die internen Bankprozesse und haben darauf basierend das Konzept der Immobilienrettung entwickelt. Wir folgen unserer Mission "Wir fangen dort an, wo Banken aufhören" und möchten damit in Notlage geratene Kreditnehmer vor dem Verlust der Immobilie zu bewahren. Hierbei setzen wir auf die Werte absoluter Diskretion, Zusammenarbeit auf Augenhöhe und Transparenz. Die Vergangenheit lehrt: Diese Werte führen regelmäßig zu guten Ergebnissen für unsere Mandantinnen und Mandanten.
Dazu gehört, dass Sie als betroffene Person bereits zu Beginn und während des gesamten Verlaufs transparent mitgenommen werden. Unser Anspruch ist es, dass Sie zu jederzeit den aktuellen Stand wissen und gleichermaßen das dahinterliegende Zahlengerüst verstehen.
Im Rahmen unseres Konzepts der Immobilienrettung schaffen wir eine befreiende Alternative in einer oftmals ausweglos scheinenden Situation. Hierbei ist jeder Fall individuell, so dass wir im Rahmen eines persönlichen Gesprächs die aktuelle Situation gemeinsam erörtern und im Anschluss ein gemeinsames Vorgehen erarbeiten und umsetzen.
Hierbei stellt die Kommunikation mit den Gläubigern einen wesentlichen Bestandteil da. Während die Fronten zwischen Gläubiger und Kreditnehmer regelmäßig bereits verhärtet sind, gehen wir als neutrale Instanz auf die Gläubiger zu und verhandeln mögliche Lösungswege. In der Vergangenheit konnten wir mit diversen Kreditinstituten und Bausparkassen erfolgreiche Verhandlungen führen.
Sind die Vereinbarungen mit dem Gläubiger abgeschlossen haben wir einen ersten wichtigen Meilenstein in der Vermeidung des Immobilienverlustes erreicht. Oftmals wird bereits der Antrag auf Zwangsversteigerung oder gar ein bereits terminierter Zwangsversteigerungstermin ausgesetzt.
Im Anschluss starten wir mit der konkreten Umsetzung der Rettungskaufs der Immobilie. Dieser beinhaltet ein standardisiertes Vertragswerk, welches besprochen und im Anschluss vor einem Notar beurkundet wird. Ein unbefristeter Mietvertrag sowie zugesicherte Rückkaufsrechte zum damaligen Verkaufspreis sind fester Bestandteil.
Während der Laufzeit wohnen Sie weiterhin in ihrem Haus. In der Außenansicht ist der Vorgang für Dritte nicht erkennbar. Gleichermaßen vereinbaren wir eigentümerähnliche Freiheiten für Sie während der Konzeptlaufzeit - wir möchten uns in die Bewirtschaftung Ihrer Immobilie nicht einmischen.