Wie eine Zwangsversteigerung wirklich abläuft
Vom Versteigerungsantrag bis zum Zuschlag — die Phasen, die Fristen, und an welchen Punkten man noch eingreifen kann.
Eine Zwangsversteigerung dauert länger, als die meisten denken
Vom Antrag bis zum Zuschlag vergehen oft zwölf bis achtzehn Monate. Dieses Zeitfenster ist Ihre wichtigste Ressource — vorausgesetzt, Sie nutzen es.
Phase 1: Anordnung
Der Gläubiger reicht den Antrag ein, das Amtsgericht ordnet die Zwangsversteigerung an. Es wird ein Verkehrswertgutachten beauftragt.
Phase 2: Verkehrswertfestsetzung
Ein Sachverständiger besichtigt die Immobilie. Sie haben das Recht, dem Termin beizuwohnen und Anmerkungen zu hinterlegen.
Phase 3: Terminbestimmung
Das Gericht legt den Versteigerungstermin fest — meistens drei bis sechs Monate nach Verkehrswertfestsetzung.
Phase 4: Versteigerungstermin
Im Versteigerungssaal entscheidet sich, wer den Zuschlag erhält. Es gibt eine 5/10- und eine 7/10-Wertgrenze, die das Mindestgebot regulieren.
Wo lässt sich eingreifen?
Bis kurz vor dem Termin. Wir haben Fälle erlebt, in denen wenige Tage vor der Versteigerung noch eine Lösung gefunden wurde — vorausgesetzt, beide Seiten waren gesprächsbereit.
Sprechen wir über Ihre konkrete Situation.
Jeder Fall ist anders. In einem kostenlosen Erstgespräch hören wir zu, ordnen ein und zeigen, welcher Weg zu Ihnen passt.
